Alle Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse können die privatärztliche Behandlung als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Die Abrechnung der ärztlichen Leistungen erfolgt nach der Gebührenverordnung für Ärzte (GOÄ).
ÖFFNUNGSZEITEN
Mo 8.00 bis 17.00 Uhr Do 8.00 bis 18.00 Uhr Fr 8.00 bis 18.00 Uhr