Anaphylaxie Schulung

Was Sie erwartet:

Die Anaphylaxie ist eine akute, allergische Reaktion des Immunsystems. Sie tritt in der Regel innerhalb Minuten („Soforttypreaktion“) nach Kontakt mit einem Allergie-auslösendem Stoff (Allergen) auf.

Die Beschwerden können mehrere Organe betreffen: Haut, Atemwege, Magen-Darm-Trakt, Herz-Kreislauf-System. Die schwerste allergische Reaktion ist als „allergischer Schock“ bekannt.

Bei Kindern zählen Nahrungsmittel zu den häufigsten Auslösern. Als potenziell lebensbedrohliche Allergie benötigen Eltern neben einer umfassenden Abklärung des Auslösers besonders intensive Betreuung.

Die Schulung folgt dem Programm der Arbeitsgemeinschaft Anaphylaxie Training und Edukation (AGATE), das sich in der Praxis bewährt hat und dessen Nutzen durch Studien belegtwurde.

Inhalte:

  • Wie entstehen Allergien? Was ist eine Anaphylaxie?
  • Identifikation von Anaphylaxie-Auslösern: Diagnosemethoden
  • Strategien zur Vermeidung von Allergenkontakten im Alltag
  • Kreuzallergie
  • Behandlung der Anaphylaxie: Medikamentöse und nicht medikamentöse Maßnahmen
  • Behandlung der Anaphylaxie: Das Ampelschema
  • Inhalt und Handhabung eines Notfallsets
  • Verhaltensweise im Alltag und bei allergischen Ereignissen
  • Umgang mit Angst in Notfallsituation

Für wen die Schulung geeignet ist:

Eltern von Kindern und Jugendlichen mit schweren Allergien (Anapyhlaxie)

 

Schulungen für Angehörige, ErzieherInnen und LehrerInnen sind grundsätzlich möglich

Dauer:

Die Schulung umfasst zwei wöchentliche Treffen mit jeweils drei Stunden (6 Einheiten mit jeweils 60 Minuten)

Ort:

kidz skin Praxis | Münsterplatz 20, 89073 Ulm

Kosten:

508,20€ (nach GOÄ/AGATE).

 

Die strukturierte Anaphylaxie-Schulung für Eltern fällt nicht unter die Leistungspflicht der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Somit besteht keine Erstattungspflicht der Krankenkassen.

 

Krankenkassen können aber als ergänzende Leistung zur Rehabilitation Patientenschulungen für chronisch Kranke sowie deren Angehörige und ihre ständigen Betreuungspersonen übernehmen, wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB V).

 

Eine (anteilige) Kostenübernahme ist auf Antrag möglich. Hier unterstützen wir Sie gern.

Nächste Schulung:

Termine folgen in Kürze

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